Alle komplementärmedizinischen ÄrztInnen haben grundsätzlich eine klassische medizinische Ausbildung. Dies bedeutet, dass sie nach einem vollständigen, mit der Approbation abgeschlossenen Medizinstudium eine Facharztausbildung durchlaufen und sich dann zusätzlich in den Verfahren und Therapien der Komplementärmedizin weiter qualifiziert haben.
Diese „doppelte“ ärztliche Kompetenz stellt sicher, dass diese Ärzt*innen bei der Behandlung ihrer Patient*innen aus der großen Breite der medizinischen Verfahren schöpfen können.